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buntklicker.de

das Blog von Martin Ibert: Merkwürdiges, Banales und Persönliches aus Deutschlands einziger Stadt

07.06.2007: In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Gut erkannt, Bundesverfassungsgericht. Nur leider die falschen Schlüsse gezogen.

Der Titel dieses Beitrags ist wörtlich der oben verlinkten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entnommen. Etwas so Weises über unser Rechtssystem bzw. den Zustand, den es haben sollte, habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Umso unverständlicher, daß daraus nicht der naheliegende Schluß gezogen wurde, daß die Demonstranten bis an die Grundstücksgrenze des Tagungsortes des G8-Gipfels vorzulassen sind – öffentliche Wege für Demonstrationen zu sperren kommt natürlich nicht in Betracht.

Statt dessen wurden die Ereignisse von Rostock der vergangenen Tage hergenommen, um die demokratiefreie Zone Heiligendamm zumindest in wesentlichen Teilen zu bestätigen. Es war zu erheblichen Ausschreitungen gekommen, weil eine erhebliche Anzahl von in – nach Augenzeugen zufolge brandneuen – Autonomenuniformen gekleideten Menschen in Rostock Randale gemacht haben. Es wurden zwar ein paar Fragen gestellt, wie eine solche Anzahl von gewaltbereiten Personen die Vorabkontrollen der Polizei unterlaufen konnten, aber die logische Schlußfolgerung mochte irgendwie niemand ziehen. Ebenso unbeantwortet blieb die Frage, wie es kommt, daß die Gewalttäter dermaßen organisiert vorgehen konnten. Das ist für die chronisch chaotische extreme Linke auch nicht wirklich typisch. Von den neuen Kutten ganz abgesehen.

Die Frage muß erlaubt sein: Wäre ein Abbruch des Gipfels wegen unkontrollierbarer Sicherheitslage – seien die Krawallmacher nun echt oder nicht – wirklich schlimmer als die Demontage unseres Rechtssystems, die wir jetzt erleben?

Ich glaube nicht.

eine Antwort auf „In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.“

  1. von Das Wort zur Politik am 09.07.2007:

    Der Preis der Angst…

    Der Spiegel nimmt sich dieser Woche eines Themas an, dass meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit bisher zuwenig bzw. noch schlimmer aus dem falschen Blickwinkel gesehen wird. Spätestens seit dem 11. September und dem feigen Angriff auf das World…

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