zum Hauptinhalt

buntklicker.de

das Blog von Martin Ibert: Merkwürdiges, Banales und Persönliches aus Deutschlands einziger Stadt

08.07.2007: Ich bin enttäuscht.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagt man. Und in diesem Fall endet der Blick ins Grundgesetz in einer herben Enttäuschung.

Absatz 2 des Artikels 2 des Grundgesetzes sagt:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Im Klartext: In das Recht auf Leben darf aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Ich dachte bisher, die Vorstöße des Wolfgang Schäuble seien klar und eindeutig außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Offenbar ist das nicht der Fall. Wir sind schon viel weiter, als ich dachte.

Zwar sagt Artikel 102, daß die Todesstrafe abgeschafft sei. Aber Strafen gibt es ja auch nur für verurteilte Straftäter und nicht für Terrorverdächtige.

Hinterlasse einen Kommentar!