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buntklicker.de

das Blog von Martin Ibert: Merkwürdiges, Banales und Persönliches aus Deutschlands einziger Stadt

30.07.2008: Rückschlag und Chance

Auch wenn man allenthalben liest, das Bundesverfassungsgericht habe den Nichtraucherschutz ausgehebelt, entspricht das nur vordergründig den Tatsachen.

In Wahrheit hat es in seiner Entscheidung (ja, die ist bereits heute im Volltext kostenlos im Internet abrufbar) den Landeslegislativen von Berlin und Baden-Württemberg vielmehr klar bedeutet, daß ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahmen durchaus verfassungsmässig sei:

Auf der Grundlage der ihm zuzubilligenden Spielräume wäre der Gesetzgeber nicht gehindert, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen.

Nun hoffe ich als Nichtraucher natürlich, daß sich zumindest die Berliner Landespolitik schnell entscheiden wird, alle Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten zu streichen – auch wenn ich befürchte, daß das bei den Wirten, die jetzt mit zum Teil nicht unerheblichem Aufwand Raucherräume eingerichtet haben, zu wütender Empörung führen wird (was ich sogar verstehen kann).

Bitter für den klagenden Wirt aus Tübingen: Er hat nichts von der vom Gericht verfügten provisorischen Raucherlaubnis. In seiner Kneipe wird Essen serviert, deswegen bleibt das Rauchen dort verboten – es sei denn, er verzichtet auf das Speisenangebot.

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