24.04.2009: Verstehe ich das richtig?
Es gibt also Menschen, die folgendes sinnvoll finden:
- Die ISPs in Deutschland werden verpflichtet, jede DNS-Anfrage mit einer geheimen Liste zu vergleichen.
- Diese Liste wird vom BKA unter Ausschluß von Öffentlichkeit und demokratischer Kontrolle erstellt. Angeblich enthält sie die Namen von Websites, auf denen kinderpornographisches Material angeboten wird. Das kann aber niemand kontrollieren, weil die Liste ja geheim ist.
- Wer doch auf eine Website – oder auf eine Unterseite, ein Bild oder was auch immer – zuzugreifen versucht, sieht eine Seite mit einem Stopschild. Es sei denn, der Zugriff sei durch eine Bild- oder Skriptreferenz verursacht worden, dann sieht der Benutzer ein Kaputtes-Bild-Symbol oder gar nichts. Dieser Zugriff kann dem angeblichen Zugreifenden durchaus verborgen bleiben.
- Die Zugriffe auf die Stopschildseite – gesehen oder nicht – werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden auf Anforderung den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.
- Das bedeutet, daß jeder Internetbenutzer durch Anklicken eines beliebigen Links, Aufruf einer beliebigen Seite oder Lesen einer beliebigen Mail – sofern die Anzeige von Bildern in Mails nicht deaktiviert ist – in den Verdacht geraten kann, ein Kinderpornokonsument zu sein.
- Da sich der echte Kinderpornomarkt in Deutschland in einem relativ geschlossenen Zirkel bewegt, wird dieser auf den Gebrauch von IP-Adressen ausweichen und ist von den Maßnahmen im Großen und Ganzen nicht betroffen.
- Hinzu kommt, daß jeder einigermaßen technisch versierte Benutzer seinen Computer ohnehin so umrüstet, daß er andere DNS-Server verwendet. Wenigstens bis das auch verboten wird.
- Das Leid der mißbrauchten Kinder manifestiert sich eher nicht in dem Moment, wo jemand eine kinderpornographische Darstellung ihres Mißbrauchs konsumiert, sondern eher in dem Moment, wo dieser Mißbrauch stattfindet und aufgezeichnet wird. Es werden jedoch keinerlei besondere Maßnahmen ergriffen, der Produktion von Kinderpornos Einhalt zu gebieten. Nur der Konsum solchen Materials steht im Mittelpunkt des Interesses.
- Wenn wir mal davon ausgehen, daß die vom BKA in aller Heimlichkeit zusammengestellte Liste tatsächlich Websites enthält, die kinderpornographisches Material anbieten (wenn auch nicht ausschließlich), so kann man davon ausgehen, daß diese Liste an die Öffentlichkeit gelangen wird – schließlich müssen alle ISPs diese Liste kennen. Diese Liste enthält für jeden Kinderpornokonsumenten also (fast) reinen Goldstaub.
Was bleibt?
- Dem Kinderpornographiekonsumenten wird der Konsum seines Lieblingsmaterials tendenziell eher erleichtert. Diese Benutzer sind in der Regel auch technisch versiert.
- Jedenfalls bisher kann jeder technisch versierte Benutzer den gesamten Klimbim ausblenden. Hier also keine Konsequenzen.
- Für den weniger versierten, aber dennoch orientierten, Benutzer bleibt die Gefahr, bei jeglicher Aktivität im Internet, egal welcher Art, in den Verdacht des Konsums von Kinderpornographie zu geraten. Sie werden sich also vorsehen, was auch immer sie machen.
- Der technisch unbedarfte Benutzer fällt bei der einen oder anderen Spam-Mail ohne es zu merken in die Kinderpornoverdachtsfalle.
- Der Mißbrauch von Kindern und die Produktion von Kinderpornos werden unbeeinträchtigt fortgesetzt. Das Leid der mißbrauchten Kinder läuft also unverändert weiter.
- Das Klima der Angst behindert jedoch die Informationsgewinn im Internet massiv.
Ich habe noch nicht darüber spekuliert, wozu das Ganze gut sein könnte. Vielleicht habe ich ja schon mal gezeigt, wozu es garantiert nicht taugt.