24.05.2009: Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz!
Heute Gestern vor 60 Jahren wurde das Grundgesetz, die Ersatz-Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, verkündet. Das eigentlich als Übergangsverfassung gedachte Statut erwies sich als großer Wurf, der als Vorbild für diverse andere Verfassungen diente.
Seitdem wurde es rund 60mal geändert, oft dabei vergewaltigt, wie 1956 bei der Wiedereinführung der Wehrpflicht. In letzer Zeit wird es von der Politik gerne ignoriert, und wenn das Bundesverfassungsgericht – ein absolutes Killerfeature unseres Grundgesetzes – seine Einhaltung einfordert, gibt es Kritik von der Exekutive. Seltsamerweise muß der verantwortliche Minister nicht zurücktreten und ist noch immer im Amt. Na ja, kommt ja öfter vor.
Schade, daß dieser schöne runde Geburtstag des alten, geschundenen Grundgesetzes, dadurch entwertet wird, daß ausgerechnet Horst Köhler als Bundespräsident wiedergewählt wurde, der doch, als es darauf ankam, leider verkackt hat.
Im Umfeld des runden Geburtstags kam wiederholt die Frage auf, ob es nicht besser gewesen wäre, nach 1990 ein neue Verfassung – auf Basis des bewährten Grundgesetzes – vom gesamten deutschen Volk verabschieden zu lassen. Vielleicht, aber die Chance ist vorbei. Was dabei heraus käme, wenn heute aus dem Politik-Establishment ein neuer Entwurf für eine Verfassung käme, möchte ich mir lieber nicht vorstellen.
Da wünsche ich dem Grundgesetz doch lieber noch ein langes Leben. Auch wenn ich nicht so viel Hoffnung habe.