01.06.2011: natürlich Freispruch
Vorweg: Ich habe den Prozeß gegen Jörg Kachelmann nur beiläufig in der Presse verfolgt. Und mein Verständnis von Ehrlichkeit in einer Beziehung ist nicht damit vereinbar, mehrere davon gleichzeitig zu führen und die Partnerinnen darüber im Unklaren zu lassen.
Und dennoch: Es ist mir unklar, warum manche Menschen mit dem Freispruch für Jörg Kachelmann unzufrieden sind. Nach allem, was man weiß, haben die beiden einzigen Menschen, die wissen, was wirklich geschah – der Angeklagte und die Nebenklägerin –, beide vor Gericht nicht gerade einen besonders überzeugenden Eindruck gemacht. Es bleiben Zweifel. Die Vergewaltigung ist ihm somit nicht nachzuweisen. Sonstiges „Fehlverhalten“ ist ja offenbar unstreitig, aber nicht strafbar. Da bleibt nur eins: Freispruch.
Das bedeutet natürlich auch, daß es in Vergewaltigungsfällen, wo Sachbeweise fehlen, in vielen Fällen keine Verurteilung möglich sein wird, wenn es am Ende auf Aussage gegen Aussage hinausläuft. Das mag unbefriedigend sein, aber so ist es nun einmal: Im Zweifel für den Angeklagten. Das ist ein wichtiges rechtstaatliches Prinzip.