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buntklicker.de

das Blog von Martin Ibert: Merkwürdiges, Banales und Persönliches aus Deutschlands einziger Stadt

03.10.2006: Früher oder später kriegen sie Euch …

… ich hoffe doch mal später. Oder noch besser gar nicht.

Ein geschätzter Bloggerkollege namens Majoran wurde von einer Abmahnung heimgesucht. Ich bin natürlich nicht drin in der Nummer, aber nach allem, was ich bisher weiß, hat er nicht mehr getan, als Bilder von den ach so modischen 2.0-Diensten vermittels der dort zu diesem Zweck angebotenen Mittel verlinkt.

Ein Ruck muß durch dieses Land gehen. Dringend. Um diesem Mißbrauch einen Riegel vorzuschieben.

Erstens muß ganz klar geregelt werden, daß die Inanspruchnahme rechtlichen Beistands bei einer ersten Kontaktaufnahme in Urheberrechtsfällen [fast] immer unverhältnismäßig ist – gerade Blogger reagieren da in der Regel sofort und in gewünschter Weise. Und zweitens müssen die Kosten für solchen Rechtsbeistand immer am Beschwerdeführer hängenbleiben – der sich dann sicher oft überlegen wird, ob es sich wirklich lohnt, selbst wenn der fraglicher Blogger wider Erwarten nicht sofort einlenken sollte.

Wer sich hartnäcking weigert, Urheberrechtsverletzungen aufzugeben, mag mit Iustitia Kontakt aufnehmen. Für alle anderen ist das definitiv ein zu großer Hammer für den fraglichen Nagel.

Nachtrag: Mario hat sich noch mal geäußert, das wollen wir nicht unter den Tisch fallen lassen. Auch bei node-0 findet sich Interessantes zum Thema. Dennoch – oder gerade deshalb – denke ich, daß hier mit unverhältnismäßigen Mitteln vorgegangen wird.

6 Antworten auf „Früher oder später kriegen sie Euch …“

  1. von Olaf am 04.10.2006:

    So bestechend diese Idee auch ist, kann es Sinn der Sache sein, dass ein Geschädigter erst einmal Geld in die Hand nehmen muss, um sein Recht zu bekommen?

    Verstehe mich nicht falsch – aber das wäre die Folge, würde Justizia deinem Vorschlag folgen.

  2. von martin am 04.10.2006:

    Nicht unbedingt. Es geht ja nur um die erste Abmahnung (die ja in vielen Fällen völlig unnötig ist, da eine einfache E-Mail des Geschädigten auch gereicht hätte). Wer meint, er müsse gleich mit dem Anwalt kommen, der soll das bitte schön auch selbst finanzieren.

  3. von martin am 04.10.2006:

    Ja, oder so. Dein Vorschlag hört sich gut an.

  4. von Dirk Ploss am 04.10.2006:

    Wie wäre es denn mit einem Kompromiss? Grundregel: Kam es auf gütlichem Wege zu keiner Einigung (Bemühen ist durch Beschwerdeführer nachzuweisen, z. B. durch Einschreiben), muss der Beklagte die Kosten übernehmen. Direkte Abmahnung ohne Bemühen um gütliche Einigung dagegen geht zu Lasten des Beschwerdeführers.

  5. von Waszszaf am 04.10.2006:

    Kostet aber alles Zeit.

    Der Rechteinhaber wird so gezwungen, die Rechteverletzung mal locker ein, zwei Wochen hinzunehmen. Schließlich soll die Frist zur Antwort ja auch angemessen sein…

  6. von martin am 04.10.2006:

    Entweder das, oder er nimmt (siehe Olafs Kommentar oben) selbst Geld in die Hand. Das mag zwar in Fällen, in denen der Rechtsverletzer hartnäckig ist, unerfreulich sein, die jetzige Situation ist aber noch weit unerfreulicher. Dies umso mehr, da (wenn auch nicht in diesem Falle, so wie ich das sehe) auch durchaus Abmahnungen in Fällen verschickt werden, die man eigentlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sehen möchte. Es besteht also die Gefahr, daß Blogger aus Angst vor Abmahnungen auf Grundrechte verzichten. Das ist nicht hinnehmbar. Das von Dir angesprochene und sicher existente Problem scheint mir da zweitrangig.

    Und wenn die Rechtsverletzung so schlimm ist, daß wirklich ein finanzieller Schaden entsteht, so steht es dem Geschädigten ja frei, Schadenersatz zu verlangen, auch vor Gericht und mit Anwalt. Dann bekommt er (wenn er vor Gericht obsiegt) ja auch seine Anwaltskosten vom Schädiger erstattet.

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