12.04.2009: Frohe Ostern!
Vom Eise befreit sind Strom und Bäche
Durch des Frühlings holden, belebenden Blick;
Im Tale grünet Hoffnungsglück;
Der alte Winter, in seiner Schwäche,
Zog sich in raue Berge zurück.
Von dorther sendet er, fliehend, nur
Ohnmächtige Schauer körnigen Eises
In Streifen über die grünende Flor;
Aber die Sonne duldet kein Weißes:
Überall regt sich Bildung und Streben,
Alles will sie mit Farben beleben;
Doch an Blumen fehlt’s im Revier,
Sie nimmt geputzte Menschen dafür.
Kehre dich um, von diesen Höhen
Nach der Stadt zurückzusehen.
Aus dem hohlen finstern Tor
Dringt ein buntes Gewimmel hervor.
Jeder sonnt sich heute so gern.
Sie feiern die Auferstehung des Herrn,
Denn sie sind selber auferstanden
Aus niedriger Häuser dumpfen Gemächern,
Aus Handwerks- und Gewerbesbanden,
Aus dem Druck von Giebeln und Dächern,
Aus der Straßen quetschender Enge,
Aus der Kirchen ehrwürdiger Nacht
Sind sie alle ans Licht gebracht.
Sich nur, sich! wie behänd sich die Menge
Durch die Gärten und Felder zerschlägt,
Wie der Fluss, in Breit‘ und Länge,
So manchen lustigen Nachen bewegt,
Und bis zum Sinken überladen
Entfernt sich dieser letzte Kahn.
Selbst von des Berges fernen Pfaden
Blinken uns farbige Kleider an.
Ich höre schon des Dorfs Getümmel,
Hier ist des Volkes wahrer Himmel,
Zufrieden jauchzet groß und klein.
Hier bin ich Mensch, hier darf ich’s sein!
28.03.2009: ein Spielzeughaus
„Ding-dong“ sagt die Türklingel. Der Hermes-Bote ist da und drückt mir ein kleines Päckchen in die Hand. Drin ist eine Tüte mit – nein, nicht Lego, sieht zwar fast genauso aus, ist aber offenbar ein billigeres Nachahmerprodukt. Ein Online-Wohnungssuchportal aus Magdeburg schenkt mir ein Haus. Ein kleines zwar nur, und selbst zusammenbauen muß ich es auch noch, aber immerhin.
Danke! Was mache ich jetzt damit? Meinem Neffen schenken?
23.03.2009: Beratungsresistenz und Ignoranz auf Ministerinnenebene
Familienministerin Ursula von der Leyen möchte auf Biegen und Brechen die Sperrung von kinderpornographischen Angeboten im von Deutschland aus nutzbaren Internet durchsetzen.
Warum gibt sich die Frau für einen derart durchsichtigen Etikettenschwindel her? Klar, wer Ahnung von der Materie hat, meldet sich zu Wort und sagt laut, daß das nicht funktionieren wird. Ungetrübt von jeglicher Sachkenntnis tut die Ministerin das als „Nebelkerzen“ ab.
Die wahre Gefahr liegt aber, wie meistens, ganz woanders. Sobald überhaupt erst einmal Sperrlisten kursieren, wie ineffektiv sie auch sein mögen, werden sehr schnell Begehrlichkeiten geweckt, diese auch anders zu nutzen. Solche Tendenzen gibt es ja beispielsweise auch bei den Datengräbern „Autobahnmaut“ und „Vorratsdatenspeicherung“. Kinderporno schickt man vor, weil das eben was richtig Ekliges ist, für das niemand die Stimme erheben mag. Und die Ministerin läßt sich willig vor diesen Karren spannen. Wenn wir die Sperrlisten erst mal haben, sind bald auch Urheberrechtsverletzer, Bombenbauanleitungsveröffentlicher, Glücksspielanbieter, die Opposition und die regierungskritische Presse dran. Und wir Blogger natürlich. Und alle, die was gegen Schäuble haben, sowieso.
Dann möchte ich doch lieber, daß auch der Zugang zu Kinderpornos nicht gesperrt werden kann. Auch wenn ich Kinderpornos auch scheiße finde.
06.02.2009: Einfahren bitte!
Es ist vorbei: Er darf einfahren!
28.01.2009: keine neuen Fakten, aber neue Informationen
Gerade bei gulli:news gefunden: Nun ist das bereits in seinen wesentlichen Punkten bekannte Urteil auch im Volltext verfügbar. Wenn das hier keine schallende Ohrfeige für einen Anwalt ist, dann weiß ich auch nicht mehr, wie die dann aussehen sollte:
Die Vollstreckung dieser Strafe konnte gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden. […] Es handelt sich […] nicht um ein einmaliges Versagen im Einzelfall bzw. um ein Versagen in einem eng umgrenzten Zeitraum oder aufgrund einer besonderen, die Begehung solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse „geordnet“ sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann.
